Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Dienstleistung im Bereich Telekommunikationstechnik sowie der Vertrieb und die Einrichtung von Telekommunikationsanlagen sowie aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte und der Handel mit Möbeln, Haushaltswaren, IT-Hard- und Software und Dienstleistungen in diesen Bereichen, sofern nicht genehmigungspflichtig oder zulassungspflichtig.