Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, vornehmlich im Immobilienbereich. Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien sowie allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Tätigkeiten im Bauträgerbereich, insbesondere Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a Gewerbeordnung (GewO), wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GewO.