Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Aufbau, der Betrieb und das Angebot von Online- und Internet-Angeboten wie u. a. soziale Netzwerke und Online-Communities zum wechselseitigen Austausch von Meinungen, Erfahrungen und Informationen sowie von Portal- und Netzwerksystemen, die Vermittlung von Dienstleistungen und Geschäften in diesem Zusammenhang, Dienstleistungen und erlaubnisfreie Beratung in Bezug auf soziale Netzwerke, Software- und App-Entwicklung einschließlich der Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketing-Maßnahmen sowie auch der Betrieb von Online-Shops zum Verkauf von Merchandiseprodukten und Artikeln aus dem Musik-, Literatur-, und Filmbereich, jeweils einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte und Handlungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.