Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Ankauf und die Verwaltung von eigenen Immobilien, die Vermietung im Rahmen der Verwaltung von eigenen Immobilien, Übernahme von Verwaltungsaufgaben für die Gesellschafter und für vermögensverwaltende Gesellschaften, an denen alle oder einzelne Gesellschafter Anteile halten.