Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Veranstaltung, Organisation und der Betrieb der Kunststellungen, Messen, Konferenzen, Bildungen sowie Tourismus zur Förderung des internationalen kulturellen und künstlerischen Austausches; Export & Import von Waren verschiedener Art unter Ausschluss verbotener, gefährlicher oder genehmigungspflichtiger Gegenstände sowie Groß- und Einzelhandel; Betrieb von Gastronomieobjekten aller Art nach der Erteilung der dazu erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Konzessionen.