Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Unternehmens- und Managementberatung sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen bzw. Unternehmen, Immobilien und anderen Investitionsgütern bzw. Gegenständen anderer Asset-Klassen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder einer Genehmigung nach § 34c GewO, bedürfen.