Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, die Verwaltung und die Übertragung von Wohnungen sowie die wohnwirtschaftliche Betreuung von Bauvorhaben in Berlin, insbesondere die Tätigkeit als freies Wohnungsunternehmen im Sinne des § 6 Absatz 1 Ziff. 6 d des Grunderwerbsteuergesetzes für Berlin, ferner die Tätigkeit als Baubetreuer und Bauträger für Wohnungsbauvorhaben sowie die Tätigkeit als Immobilienmakler.