Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen und Dienstleistungserbringung insbesondere aber nicht ausschließlich in den Bereichen Strategie, Expansion, Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe (M&A) sowie Kapitalbeschaffung, Finanzierung, Restrukturierung- und Sanierungsberatung soweit die Beratungsleistungen nicht erlaubnispflichtig sind (insbesondere unter Ausnahme von Rechts- und Steuerberatungsleistungen); der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen jeglicher Art sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen, jeweils im Ausland oder Inland; genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach KWG werden nicht ausgeführt.