Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, das Entwickeln und das Verkaufen von Immobilien aller Art, die Erbringung von Beratungsleistungen an Dritte in diesem Zusammenhang und alle unter § 34c GewO fallende Tätigkeiten, die Erbringung von Architekten- und sonstigen Planungsleistungen nach HOAI sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Gründung, der Erwerb und das Halten und Verwalten sowie der Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.