Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Aufbau und Betrieb von Gastronomiebetrieben als auch der Groß- und Einzelhandel und der Im- und Export mit Waren verschiedener Art, insbesondere gastronomischen Wirtschaftsgütern wie gastronomische Einrichtungsgegenstände und Verbrauchsmaterialien.