Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung, insbesondere auf dem Gebiet der Presse- und Medienarbeit. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Veranstaltung von Seminaren und Arbeitskreisen zum Thema Presse- und Medienarbeit, um hierdurch vor allem Mitarbeitern von Menschenrechtsorganisationen Kenntnisse und Fertigkeiten auf diesem Gebiet zu vermitteln und somit die Verbreitung von Informationen über die humanitäre Situation in Krisengebieten zu ermöglichen.