Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeder Rechtsform, das Halten, Verwalten, Bewirtschaften (Vermietung und Verpachtung), die Kontrolle und Entwicklung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Deutschland, Luxemburg sowie irn sonstigen Ausland, einschließlich der sich auf Grundstücken befindlichen Gebäude, und der Erwerb und die Verwaltung von sonstigen Vermögensgegenständen.