Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien und immobiliengleichen Rechten sowie die Beratung in diesem Geschäftsfeld unter Ausschluss solcher Beratungsleistungen, die der Zulassung zu einem rechts- oder steuerberatenden Beruf bedürfen, die Vermittlung von Personal, die Beratung von Unternehmen, sowie die Vermittlung von Verbraucher- und Immobiliardarlehensverträgen gemäß § 34c und 34i GewO