Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie Unternehmensberatung und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen, soweit keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.