Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Hotels, Gästhäusern und anderen Beherbergungsstätten, die Übernahme von Management- und anderen Geschäftsführungsaufgaben derartiger Betriebe und ähnlicher Einrichtungen, auch im Bereich der Touristik, der Betrieb von Sportanlagen und gastronomischen Einrichtungen, die Übernahme von Wohnungsverwaltungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie die Beratung von Hotel- und Touristik-Unternehmen, die Erstellung von Gutachten und die Erbringung weiterer Dienstleistungen auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs, ferner der Handel mit Einrichtungsgegenständen für Beherbergungsbetriebe.