Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von gastronomischen Einrichtungen, Catering- und Lieferservice, die Planung und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen jeglicher Art, sowie der Handel mit Wein, auch über eine Online-Plattform, sowie alle mit dem Unternehmensgegenstand verbundenen Tätigkeiten.