Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die wirtschaftliche Beratung und Betreuung von insbesondere ausländischen Unternehmen unter Ausschluss von Dienstleistungen nach dem Steuerberatungs- und Rechtsberatungsgesetz in Deutschland sowie damit im Zusammenhang stehenden Gegenständen, der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Grundstücken und Immobilien sowie damit im Zusammenhang stehenden Gegenständen, der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensanteilen sowie damit im Zusammenhang stehenden Gegenständen, der internationale Handel von Waren, insbesondere der Import und Export zwischen Deutschland und China