Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Kunstwerken, Photographien und Designobjekten aller Art. Er umfasst die Planung, Konzeption und Durchführung von Ausstellungen, Symposien und Veranstaltungen, außerdem die Vertretung von KünstlerInnen, sowie die Herausgabe, den Vertrieb und den Verkauf von (Kunst)publikationen und (Kunst)editionen.