Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Betrieben, insbesondere Sportsbars mit Restaurant, Schankwirtschaft sowie Video- und TV-Vorführung, insbesondere von Sportereignissen, sowie b) damit im Zusammenhang stehender Verkauf von Waren und Dienstleistungen, insbesondere Durchführung von Veranstaltungen, sowie sonstige Nebengeschäfte des Gastronomiebetriebs.