Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie deren Verwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Abschluss von Verträgen über die Nutzung der von der Gesellschaft für Rechnung Dritter verwaltete Grundstücke, grundstücksgleicher Rechte oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen.