Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz nicht ausgeübt werden.
Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Dienstleistungen im Rahmen einer Funktionsholding gegenüber den Gesellschaften zu erbringen, an denen sie eine Beteiligung hält sowie Dienstleistungen gegenüber Gesellschaften, an denen Sie keine Beteiligung hält.