Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Entwicklung, Produktion und der Verkauf von Schmuck und Accessoires, Beteiligungen, Veräußerung und Verwaltung von Grundeigentum, Vornahme von Finanzierungen sowie Eingehung von Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte, soweit diese nicht nach GewO, KWG oder sonstigen Rechtsvorschriften erlaubnis- oder genehmigungspflichtig sind.