Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Unterhalten von Grundstücken, Gebäuden und Betriebsvorrichtungen mit Bezug zur Logistik für Industrie und Gewerbe, deren Vermietung und Verpachtung, der Betrieb, d.h. die unternehmerische Bewirtschaftung dieser Grundstücke, Gebäude und Betriebsvorrichtungen, alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Leistungen - auch im Wege der Erbringung von Verwaltungs-, Beratungs-, Dienst-, Service- und Vertriebsleistungen an Dritte, die Verwaltung eigenen Vermögens.