Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(a) Der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Fisch, Fleisch, Getränken und anderen Lebensmitteln sowie mit Industriewaren, (b) die Übernahme von Vertriebsrechten für Produkte und Unternehmen, (c) die Unternehmensberatung, insbesondere die Außenwirtschaftsberatung, die Marketingberatung sowie die Beratung bei Unternehmensübernahmen und bei Beteiligungen, (d) der Betrieb von und die Beteiligung an Gaststätten, (e) Cateringleistungen.