Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Spielzeug und Babykleidung, Schuhe und Uhren, Sport- und Freizeitartikel, Beauty- und Drogerieprodukte, Haushaltsbedarf und Küchengeräte, sowie die Erbringung von Dienstleistungen zur Unternehmensberatung und Handelsvermittlung.