Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Vermögen, insbesondere Erwerb, das langfristige Halten, das Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Rechtsform, Immobilien und sonstigen Kapitalanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Unterstützung und Förderung von Unternehmensgründungen sowie die Erbringung im Zusammenhang stehender Dienstleistungen sowie das Halten und Verwertung des eigenen Vermögens.