Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. Dieser Zweck wird unter anderem verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und Übernahme von Bildungs- und Erziehungs- bzw. Betreuungseinrichtungen (z.B. Kindertagesstätten, Hort, Kinderladen, Schulen in freier Trägerschaft, Senioreneinrichtungen und -betreuungen). Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Veranstaltungen, Internetauftritt sowie persönliche Absprache.