Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Mediakonzepten, Kauf und Verwaltung von Lizenzrechten, Veranstaltungen, Medienproduktionen, Planung, Durchführung und Management künstlerischer und musikalischer Formate aller Art, Projekte und Events sowie Produktionen künstlerischer Formate aller Art auf allen bekannten und z. Z. noch unbekannten Medien, ferner die Planung und Durchführung von Internet basierten Anwendungen und Internetportalen und alle damit zusammenhängenden weiteren Tätigkeiten, Verwaltung von Unternehmen aller Art und Beteiligung an Unternehmen aller Art.