Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung von Grundvermögen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Beratung anderer Gesellschaften in allen Fragen, welche zum jeweiligen Unternehmensgegenstand der Gesellschaften gehören.