Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Zeitarbeitssunternehmens nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG, die Hilfestellung bei der Integration von russischsprachigen Personen in Deutschland; das Abschleppen und Bergen von Kraftfahrzeugen aller Art sowie Überführungen, Pannenhilfe und damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten; der Betrieb einer Waschstraße für Kraftfahrzeuge, insbesondere Handwäsche und Pflegearbeiten; Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie. Des weiteren der An- und Verkauf von Autorädern und Autoreifen; die Montage von Reifen und Felgen; Reifendienste und Reparaturen an Kraftfahrzeugen.