Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Vermögen sowie der Erwerb, die Veräußerung und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die dem Energiesektor zuzuordnen sind sowie das Erbringen unternehmensübergreifender Dienstleistungen für Tochter- und sonstige Beteiligungsgesellschaften sowie für Dritte. Davon umfasst sind auch vorbereitende Maßnahmen der Finanzierung des Beteiligungs- und Unternehmenserwerbs und die anforderungsgerechte Kapital- und Finanzausstattung von Beteiligungen und Unternehmen sowie deren Gründung. Im Rahmen der Beteiligungsverwaltung kann das Unternehmen auch die strategische Führung dieser Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft betreibt keine nach § 32 KWG erlaubnispflichtigen Geschäfte.