Die Gesellschaft hat höchstens zwei Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Gesellschaft wird mit der Wahrnehmung der freiwillig durch den Gesellschafter wahrgenommenen gesetzlichen Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, insbesondere der sicherheitstechnischen Betreuung, Beratung, Information, Schulung und Qualifizierung von Unternehmen und Personen im Bereich der Sicherheit, der Gesundheit und der Arbeitsmedizin betraut und dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung des Gesellschafters gemäß § 24 SGB VII.