Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermarktung von Fahrzeugen aller Art, desgleichen die Durchführung von Leasinggeschäften und die Vermietung im Fahrzeugbereich sowie alle damit zusammenhängenden genehmigungsfreien Tätigkeiten. Weiterhin die Erbringung von Beratungsleistungen, insbesondere Hausmeisterserivce, die Durchführung von Abrissarbeiten, der Holz- und Bautenschutz, der Trockenbau, die Gartenpflege, die Durchführung der Baugrobreinigung und die Vergabe von Leistungen im Bereich Hoch-Tiefbau an Subunternehmer; auch der Erwerb und der Handel mit eigenen Immobilien. Ausgenommen sind Tätigkeiten, für die eine Genehmigung nach § 34 c GewO Bedingung ist. Des Weiteren die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.