Die Gesellschaft hat höchstens zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Gesellschaft wird mit der Wahrnehmung der freiwillig durch den Gesellschafter wahrgenommenen gesetzlichen Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, insbesondere der betriebsärztlichen Betreuung, Beratung, Information von Unternehmen und Personen im Bereich der Sicherheit, der Gesundheit und der Arbeitsmedizin, der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen gemäß ArbMedVV sowie der Durchführung von Eignungsuntersuchungen betraut und dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung des Gesellschafters gemäß § 24 SGB VII.