Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung sowie das Halten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte; die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungstätigkeiten für Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht, sowie die Nutzungsüberlassung von Geschäftsausstattung sowie von Marken- und Patentrechten an diese; ferner die Verwaltung eigenen Vermögens.