Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von in- und ausländischen Unternehmen und Beteiligungen sowie die Betriebsführung einer Gruppe von Unternehmen, jeweils insbesondere im Bereich der Gesundheitsvorsorge, Gesundheitsfürsorge, Senioren- und Pflegeheime, Behindertenpflege, ambulante Pflege und betreutes Wohnen, sowie die Errichtung und Führung von Zweigniederlassungen, im eigenen Namen, auf eigenen Rechnung und nicht als Dienstleister für nicht verbundene Dritte.