Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung, Renovierung, Sanierung und der Umbau von Bauwerken bzw. die Koordinierung entsprechender Tätigkeiten, ggf. auch durch Dritte auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter, sowie die Erbringung von Bau- und Bauberatungsleistungen, auch als Generalunternehmer. Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand entsprechende Planungs- und Überwachungsleistungen.