Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bewirtschaftung und der Verkauf von Immobilien, die Immobilienprojektentwicklung, der Erwerb sowie das Management und die Veräußerung von Beteiligungen an im Immobiliengeschäft tätigen Gesellschaften im In- und Ausland, die Erbringung von Beratungs-, Bewirtschaftungs-, Projektentwicklungs- und anderen Dienstleistungen für Immobilienunternehmen oder Immobilieneigentümer, die Beratung im Rahmen von Immobilienverkäufen, die Konzeption, Organisation und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen im Immobilienbereich und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.