Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligungen an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung sowie Beratung von Unternehmen in Management-, Markt- und Marketingfragen sowie begleitende Beratung bei Unternehmenstrukturierungen, Ausgeschlossen sind rechts- und steuerberatende Tätigkeiten; Organisation von Events und Veranstaltungen, insbesondere mit klassischen Fahrzeugen