Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Tätigkeiten gem. § 34c Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GewO, als Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger sowie Baubetreuer. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten gem. § 34c Abs.1 Nr. 4 GewO, insbesondere das Verwalten gemeinschaftlichen Eigentums für Wohneigentümer und Mietverhältnisse für Dritte über Wohnräume als Wohnimmobilienverwalter gem. § 549 BGB. Die Gesellschaft betätigt sich zudem in verwandten, genehmigungsfreien Bereichen, dem Immobilienhandel, der Verwaltung von gewerblichen Immobilien Dritter und eigener Immobilien ferner der wirtschaftlichen und technischen Betreuung von Immobiliengesellschaften /-fonds sowie deren finanzielle Sanierungsberatung.