Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Entwicklung, den Aufbau und den Betrieb von Kindertagesstätten in verschiedenen Formen, wie auch Waldkindergarten, b) den Betrieb weiterer Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Senioreneinrichtungen, c) Fort- und Weiterbildung, unentgeltliche Beratung, Qualitätsentwicklung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, (Erwachsenen-) Bildung und Betreuung von Kindern, u.a. zur nachhaltigen Inklusion und Integration von Kindern mit Behinderung.