Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen, soweit diese weder erlaubnis- noch genehmigungspflichtig sind, desgleichen der An- und Verkauf sowie die Verwaltung von (eigenen) Immobilien.