Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung eigener Grundstücke und Beteiligungen, Entwicklung von Grundstücken und Bauprojekten, ohne Bauträgertätigkeit i.S.v. § 34 c GewO, Erwerb, Beteiligung an und die Verwaltung von anderen Gesellschaften. Unternehmensberatung sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.