Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Das Betreiben und die Vermarktung von Unterhaltungs- und Spielstätten im In- und Ausland sowie die Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen jeder Art. Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Veranstaltungen, insbesondere in den Bereichen Gastronomie und Merchandising. Ferner können Beratungsleistungen aller Art erbracht werden.