Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen im weitesten Sinne für die Einwerbung von Spenden/Zuschüssen und sonstigen Geld- und Sachmitteln für Vereine/Gesellschaften sowie Veranstaltungen jeglicher Art im weitesten Sinne. Auftraggeber können auch gemeinnützige Vereine/Gesellschaften sein.