Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung an Kommanditgesellschaften sowie alle Geschäfte, die diesem Zweck dienlich sind. Die Gesellschaft handelt als Generalüber- und Generalunternehmer vorwiegend bei Wohnbauten. Ferner übernimmt die Gesellschaft Bauhauptleistungen sowie Stukateur- und Bautenschutzarbeiten. Sie übt keine Tätigkeiten aus, die der Genehmigung nach § 340 GewO bedürfen.