Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gutachter-/Sachverständigenleistungen für Holzschutz und Schäden an Gebäuden, die fachspezifische Bauüberwachung gemäß DIN 6880/DIN 18195 sowie Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen (Baustellenverordnung 18. Juni 1998).