Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschaft ist im Wesentlichen in vier Geschäftsfeldern tätig: Stadt.Beratung; Stadt.Entwicklung; Stadt.Projekte;Stadt.Raum.Kirche.
In diesen vier integrativen Geschäftsfeldern sind insbesondere folgende Tätigkeiten Zweck der Gesellschaft:
a) Betätigung als Treuhänderischer Sanierungsträger Berlins gemäß §§ 157 ff. BauGB und als Entwicklungsträger gemäß §§ 167 ff. BauGB sowie Beratung von Kommunen in Angelegenheiten der Stadtentwicklung und Stadterneuerung;
b) Erwerb von Grundstücken und Häusern sowie deren Bewirtschaftung im Auftrag Dritter (für die Kommune, soziale Träger oder bewohnergetragene Initiativen);
c) Erbringung von Dienstleistungen in Form von Beratungsstellen für öffentliche, soziale und gemeinwohlorientierte Auftraggeber, Vermittlung zwischen sozialen Trägern und der Wohnungswirtschaft;
d) Durchführung von Partizipationsverfahren;
e) Beratungsleistungen im Rahmen von Immobilienentwicklung, Stadtentwicklung, städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und zu Wohnsituationen;
f) Betätigung als Gebietsbeauftragte für die öffentliche Hand, insbesondere in Sanierungsgebieten und Städtebauförderkulissen;
g) Erarbeitung von städtebaulichen Studien;
h) Durchführung von Planungsleistungen gemäß HOAI;
i) Entwicklung von Bau- und Finanzierungsplänen für Infrastrukturmaßnahmen; Aktivierung von öffentlicher Förderung sowie alle Tätigkeiten in der Entwicklungs- und Durchführungsberatung;
j) Übernahme von Aufgaben der Baubetreuung nach § 34 c GewO;
k) Übernahme von Bauherrenaufgaben und Projektsteuerung für kirchliche, öffentliche und soziale Träger und andere gemeinwohlorientierte Auftraggeber;
l) Beratung von Kirchengemeinden hinsichtlich der Nutzung von kirchlichen Gebäuden, soweit sie nicht mehr ausschließlich für Zwecke der Gemeinde benötigt werden;
m) Beratung von Eigentümern von Friedhofsflächen vorrangig im Hinblick auf die künftigen Bedarfe als Bestattungsfläche und Konzepte für die Nutzung der nicht mehr für Bestattungszwecke benötigten Flächen.