Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von gastronomischen und systemgastronomischen Einrichtungen und insbesondere von Café-Restaurants und Coffee-Shops auch mit Außer-Haus-Angebot, teils unter Nutzung von Marken- und Betriebslizenzen und im Franchise-System, ferner der Verkauf von hochwertigen Kaffee-Bohnen und -Pulver, Tee, Snacks und Süßwaren, Getränken auf Kaffeebasis, Kaffeemischgetränken, gekühlte Kaffeemischgetränke, Smoothie-Mixgetränke teils auf Kaffeebasis, Kaffeesurrogat und Kaffeeersatzmittel und damit verbundene Food- und Non-Food-Artikel im Groß- und Einzelhandel.