Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Vermietung, Untervermietung und Verpachtung von Gastro-Immobilien (Hotels, Restaurants und andere gastronomische Einrichtungen) sowie die Vermietung, Verpachtung und Aufstellung von Geräten aller Art einschließlich Unterhaltungs- und Geldspielgeräten mit Gewinnchancen, des Weiteren die Vermittlungs- und Nachweistätigkeit zum Abschluss von Kauf- und Pachtverträgen von Immobilien und gastronomischen Betrieben, sowie eine diesbezügliche Beratung und Projektentwicklungen aller Art und der Betrieb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, insbesondere als Komplementärgesellschaft, deren Vertretung und Geschäftsführung.